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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  • 1. Allgemeines

    Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien abgeändert oder ausgeschlossen werden, sind die Vertragsabreden schriftlich getroffen worden, so sind mündliche Nebenabreden bzw. Sonderabmachungen nur dann gültig, wenn sie jeweils schriftlich bestätigt worden sind.

  • 2. Vertragsabschluß

    Die Firma LISO Ewald Friederichs Licht- und Sonnenschutzanlagen GmbH hält sich an schriftliche Angebote 4 Wochen gebunden. Abbildungen in Katalogen oder Prospekten sind unverbindlich. Gleiches gilt für Maßabweichungen, die durch Konstruktionsänderungen bedingt werden, ausgenommen sind solche, bei denen der Besteller zuvor ausdrücklich erklärt hat, dass diese in jedem Fall eingehalten werden müssen, um den Vertragszweck zu sichern. Die notwendigen verwaltungsrechtlichen und schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Anbringung hat der Besteller selbst beizubringen.

  • 3. Lieferung

    Wir teilen Ihnen die kürzeste Lieferzeit unverbindlich mit. Für verspätete Lieferung aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Unwetter usw. haften wir nicht. Bei Bahnversand, Postversand oder Versand durch Fremdspedition versenden wir stets auf Gefahr des Empfängers. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an das Drittunternehmen. Bei Transportschäden ist eine Mängelrüge binnen einer Ausschlußfrist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware ggf. zu erstatten.

    Die im Internet angezeigten Preise gelten nur für Lieferung innerhalb Deutschlands! Transportkosten für Lieferungen in das Ausland müsse extra abgefragt werden!

  • 4. Zahlungs-/ Rechnungsbegleichung

    a. Kondition: Zahlung erfolgt gegen Vorkasse mit 2% Skonto nach Rechnungslegung
    b. Kondition: Zahlung erfolgt per Nachnahme (Gebühr mindestens EUR 8).

    Bei eingetretenem Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen gefordert.
  • 5. Eigentumsvorbehalt/verlängerter Eigentumsvorbehalt

    a)

    gelieferte Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

    b)

    Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich unser Unternehmen das Eigentum an seinen Liefersachen und Leistungen vor, die im übrigen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen.

    c)

    Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erloschen sein, so sind sich der Verkäufer bzw. Lieferer und Dienstleistungsbetrieb und der Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer, d.h. unser Unternehmen, übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.

    d)

    Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt unser Unternehmen Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

    e)

    Es wird eine Vorausabtretung vereinbart, d.h. der Käufer tritt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer hiermit ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer, d.h. unser Unternehmen, ab. Im anderen Fall, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

  • 6. Rücktrittsrecht des Verkäufers

    Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt und der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet erscheint oder wenn eine solche Situation des Käufers bei Vertragsabschluß zwar vorhanden ist, jedoch erst nachträglich dem Verkäufer zur Kenntnis gelangt. Der Verkäufer ist berechtigt, statt seines Rücktrittes sofortige Barzahlung zu verlangen.

  • 7. Gewährleistung

    Die Firma LISO Ewald Friederichs GmbH gibt eine zweijährige Gewährleistung.

    Eine Gewährleistung für den textilen Bereich ist insoweit ausgeschlossen, als handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bezüglich der Abmessung, der Qualität, der Farbe und des Gewichts sowie der Ausrüstung und des Dessins stattfinden. Bei berechtigten Reklamationen behalten wir uns generell vor, zunächst eine Mängelbeseitigung auf kostengünstigem Weg durch Nacherfüllung vorzunehmen. Nur wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist, unzweckmäßig erscheint oder fehlschlägt, kommen Kaufpreisminderung, oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach eigener Wahl des Kunden Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Im Fall der Gewährleistung wird eine neue Frist für die Gewährleistung durch die Nacherfüllung nicht in Lauf gesetzt. Ansprüche über den jeweiligen Rechnungswert hinaus und Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, binnen acht Tagen nach der Lieferung Beanstandungen vorzubringen. Die Frist beginnt bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach deren Feststellung. Bei Geldenmachung von Gewährleistungsansprüchen ist stets der Lieferschein zu übersenden.

  • 8. Rückgaberecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Die Firma LISO Ewald Friederichs Licht- und Sonnenschutzanlagen GmbH gewährt

    1. Insoweit Sie auf Grundlage unserer Verkaufsprospekte oder dieses Internet-Katalogs Waren erwerben, steht Ihnen ein uneingeschränktes Rückgaberecht zu. Die Rückgabefrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt nicht vor Erhalt der Sache. Zur Fristwahrung genügt eine rechtzeitige Absendung der Ware.

      Das Rückgaberecht wird ausgeübt durch Rücksendung der Sache oder- wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann (mehr als 20 kg)- durch das Stellen eines schriftlichen Rücknahmeverlangens, also in Textform durch Brief, Telefax oder E-Mail.

      Die Rücksendung der Ware hat zu erfolgen oder das Rückgabeverlangen ist zu richten an:

      LISO Ewald Friederichs, Licht- und Sonnenschutzanlagen GmbH
      Schmalkalder Straße 49, 99894 Friedrichroda

    2. Rechtsfolgen bei Rückgabe

      Im Fall der Rückgabe der Ware sind Sie zur Leistung des Kaufpreises nicht mehr verpflichtet. Haben Sie bereits geleistet, so erhalten Sie den empfangenen Geldbetrag und gegebenenfalls gezogene Nutzungen zurück.

      Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

      Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

      Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

      Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von dreißig Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    3. Besonderer Hinweis

      Ein Rückgaberecht besteht nicht, wenn Waren den Gegenstand der Lieferung bilden, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (maßangefertigte Produkte, wie Rolläden, Rollos, Jalousien, Lamellenvorhänge, Faltstores, etc.).

  • 9. Gerichtsstand

    Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Firmensitz. Insoweit eine Gerichtsvereinbarung zulässig ist, gilt für die gerichtliche Behandlung aller Ansprüche aus diesem Vertrag, einschließlich der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Gotha, bei Landesgerichtszuständigkeit die des Landgerichtes Erfurt als vereinbart. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB und liegt Landesgerichtszuständigkeit vor, so ist das zuständige Handelsgericht anzurufen.

  • 10. Salvatorische Klausel

    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen für unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollte es zum Rechtsstreit führen, so sollen die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen so durch das Gericht ausgelegt werden, dass eine möglichst große Näherung zum bisher Niedergeschriebenen als vereinbart gilt.

Friedrichroda, den 17.08.2009
Firma LISO Ewald Friederichs Licht- und Sonnenschutzanlagen GmbH
der Geschäftsführer
Schmalkalder Str. 49
99894 Friedrichroda
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